Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.04.2026
Löschungsankündigung
28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2021
Sonstiges
19.07.2017
Eröffnungen
04.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.12.2014 bis zum 07.12.2015
19.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.12.2014 bis zum 07.12.2015
16.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 07.12.2014
10.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.06.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.06.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.03.2011 bis zum 31.12.2011
07.12.2011
Neueintragungen